Berufssprachkurse nach § 45a AufenthaltsG (DeuFöV) verbinden allgemeine Sprachkenntnisse mit berufssprachlichen Inhalten. Grundlegende Deutschkenntnisse, die in der Regel zuvor in einem Allgemeinen Integrationskurs oder einem Integrationskurs mit Alphabetisierung erworben wurden, werden hier vertieft und erweitert.
Wir bieten folgende Berufssprachkurse an:
A2-Kurs (400 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch A2)
B1-Kurs (400 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch B1)
B2-Kurs (500 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch B2)
Folgende Personen können zu den Berufssprachkursen zugelassen werden:
- Zuwanderer mit einer auf Dauer angelegten Aufenthaltserlaubnis
- Flüchtlinge, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute
Bleibeperspektive haben. Dies gilt zurzeit für die Herkunftsländer Syrien und
Eritrea.
- Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, sich seit
mindestens 3 Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten und bei der Agentur
für Arbeit arbeitssuchend, ausbildungsplatzsuchend oder arbeitslos gemeldete
sind.
Alle Teilnehmenden müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein und /oder Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosebgeld II beziehen oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in Ausbildung befinden.
Sprechen Sie mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin beim Kommunalen Kreisjobcenter in Fulda oder bei der Agentur für Arbeit in Fulda. Sie entscheiden , ob Sie einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs bekommen.